Nachhaltige Beschaffung – nachhaltige Lieferkette
Wenn Sie eine nachhaltige Beschaffung implementieren und Ihren Impact auf Klima und Gesellschaft kontrollieren und berechnen, erkennen Sie die Risiken, Schwachpunkte und wahren Kosten. Sie können diese reduzieren und die eigene Lieferkette zusammen mit den Lieferant*innen verbessern. Dies bietet Ihnen als Auftraggebende und Lieferant*innen neue Kooperationsmöglichkeiten, Qualitätssteigerungs- und Innovationspotential.
Nachhaltige Beschaffung betrifft alle Bereiche des Einkaufs
Wie wichtig die nachhaltige Beschaffung und das Überprüfen der Lieferketten ist, steht außer Frage. Die Verantwortung und Lenkungskraft bei der Beschaffung wächst stetig. Sie müssen dabei stets (neue) Gesetze und Verordnungen beachten.
Grundsätzlich betrifft die nachhaltige Beschaffung alle Bereiche des Einkaufs. Von der Büroausstattung, Computern, Schreibzeug, Papier, Schreibtische, Reinigungsmittel, Catering, Teppiche, Lampen, Kühlschränke, Getränke, alle Event Gewerke, Technik, Messebau, Infrastruktur, Mobilität und mehr. Kurzum: es betrifft einfach alle Lieferant*innen und den gesamten Beschaffungsprozess.
Vorteile einer nachhaltigen Beschaffung und Prüfung der Lieferketten
Durch eine verschriftlichte und für jeden im Unternehmen zugängliche nachhaltige Beschaffungsstrategie decken Sie Optimierungspotentiale auf. Diese sollten im Einklang mit Ihrer Nachhaltigkeitsstrategie und den 17 Sustainability Goals der United Nations (SDGs) stehen. Denn bei der Frage, was die nachhaltigste Lösung bzw. das nachhaltigste Produkt ist, legen Sie mehr Kriterien als nur den Preis zugrunde.
Vorteile:
- Sie sparen Energie, Ressourcen und Müll,
- steigern die Energieeffizienz und sparen Kosten ein
- Sie schonen die Umwelt mit nachhaltigen Produkten und Leistungen,
- und steigern die Qualität und Innovationskraft
- Sie fördern der sozialen Standards wie Gleichberechtigung, Inklusion, Diversität
- Sie steigern die Nachfrage nach nachhaltigen Lösungen und Produkten
Damit werden diese Produkte immer günstiger. Das können Sie z.B. bei den Solaranlagen deutlich sehen. - Sie vermeiden Korruption und kostenintensiven Fehlentscheidungen
- und prüfen Themen wie Rechtssicherheit, Zukunftsfähigkeit und Risikomanagement
Kreislaufwirtschaft fest verankern
Bei einer nachhaltigen Beschaffung betrachten Sie den gesamten „Lebenszyklus“ von Produkten und Diensten und deren Gesamtkosten.
Dazu zählen diese Aspekte bzw. Zyklen:
- Herstellung
Beschaffungskosten, wo, unter welchen Umständen, Umweltbelastung, CO2 Emission …, - Betrieb
Energieverbrauch, Qualität, Langlebigkeit/Nutzungsdauer, Reparaturfähigkeit, Entsorgungskosten… - Second Life
z.B. können Autobatterien später als Speicherbatterien eingesetzt werden, bevor sie im letzten Schritt recycelt werden - Recyclingfähigkeit
Schon beim Produktdesign wird bei nachhaltigen Produkten darauf geachtet die einzelnen Komponenten wieder herauslösen zu können. So lässt sich Wertstoffreinheit garantieren und das Recycling und die Kreislaufwirtschaft fördern. Produkte aus nachwachsenden Rohstoffen wie Holz, Hanf, Gras, Bambus etc. erfüllen die Umweltstandards auf besondere Weise, weil sie Kohlendioxid binden und durch das Nachwachsen eine hohe Versorgungssicherheit bieten.
Nachhaltige Beschaffung fördert soziale Aspekte
Bei der nachhaltigen Beschaffung und bei der Überprüfung der Lieferketten schauen Sie sich insbesondere die sozialen Aspekte genau an. Sie bewerten dabei u.a. den gesellschaftlichen Beitrag, den eine Lieferant*in leistet. Dazu zählen Aspekte wie
- Schaffung und Erhalt von Arbeitsplätzen,
- Arbeitssicherheit,
- gesellschaftlicher Zusammenhalt,
- Gleichberechtigung, Diversität, Inklusion,
- Gesundheitsschutz,
- Menschenrechte,
- Investitionen in Bildung
- sowie regionale Wertschöpfung.
Zertifikate für die Auswahl nachhaltiger Anbieter*innen
Hilfreich bei der passenden Auswahl der Anbieter*innen sind die verschiedenen Zertifikate und Umweltlabels EMAS, ISO, Blauer Engel, FSC, Ökoprofit, Green Globe, Ecovadis und mehr.
Rechtliche Grundlagen, die eine nachhaltige Beschaffung erfordern
Auf diesen Gesetzen basieren die Vorgaben für eine nachhaltige Beschaffung.
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Das Lieferkettengesetz (LkSG) verpflichtet Unternehmen in ihren Lieferketten, menschenrechtliche und bestimmte umweltbezogene Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten. Die zu erfüllenden Pflichten sind nach den tatsächlichen Einflussmöglichkeiten abgestuft. D.h. ob es sich um den eigenen Geschäftsbereich, einen direkten Vertragspartner oder einen mittelbaren Zulieferer handelt.
Das Gesetz gilt seit dem 1. Januar 2023 für Unternehmen mit mindestens 3.000 Beschäftigten. Ab dem 1. Januar 2024 sind Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten betroffen.
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz benennt die internationalen Übereinkommen, in denen die Menschenrechte niedergeschrieben sind. Es definiert lieferkettentypische Risiken, auf die Sie bei der Erfüllung der Sorgfaltspflichten achten müssen. Dazu zählen unter anderem
- das Verbot von Kinderarbeit,
- der Schutz vor Sklaverei und Zwangsarbeit,
- die Freiheit von Diskriminierung,
- der Schutz vor widerrechtlichem Landentzug,
- der Arbeitsschutz und damit zusammenhängende Gesundheitsgefahren,
- das Verbot des Vorenthaltens eines angemessenen Lohns,
- das Recht, Gewerkschaften bzw. Arbeitnehmerinnen- und Arbeiternehmervertretungen zu bilden,
- das Verbot der Herbeiführung einer schädlichen Bodenveränderung oder Gewässerverunreinigung
- und der Schutz vor Folter.
Bestimmte umweltbezogene Risiken werden ebenso berücksichtigt. Zum einen, wenn sie zu Menschenrechtsverletzungen führen, z. B. vergiftetes Wasser. Zum anderen geht es darum, Stoffe, die für Mensch und Umwelt gefährlich sind, zu verbieten.
Das LkSG greift aus drei internationalen Übereinkommen bestimmte umweltbezogene Pflichten auf, Sie als Unternehmen einhalten müssen:
- das Übereinkommen von Minamata über Quecksilber,
- das Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe
- und das Basler Übereinkommen über die grenzüberschreitende Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung.
Auch Verletzungen der umweltbezogenen Pflichten werden durch die Kontrollbehörde sanktioniert.
Zu den Sorgfaltspflichten für Sie als Unternehmen gehören:
- Einrichtung eines Risikomanagements und Durchführung einer Risikoanalyse
- Verabschiedung einer Grundsatzerklärung der unternehmerischen Menschenrechtsstrategie
- Verankerung von Präventionsmaßnahmen
- Sofortige Ergreifung von Abhilfemaßnahmen bei festgestellten Rechtsverstößen
- Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens
- Dokumentations- und Berichtspflicht für die Erfüllung der Sorgfaltspflichten
Quelle und mehr Informationen: BAFA – Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle – Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten
Klimaschutzgesetz
Mit der Änderung des Klimaschutzgesetzes hat die Bundesregierung die Klimaschutzvorgaben verschärft und das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2045 verankert. Bereits bis 2030 sollen die Emissionen um 65 Prozent gegenüber 1990 sinken. Die Gesetzesnovelle ist am 31. August 2021 in Kraft getreten.
> zum Generationenvertrag für das Klima
Die CSR Berichtspflicht
Die Berichtspflicht für Unternehmen soll ab dem 1. Januar 2024 für die Veröffentlichung von Geschäftsberichten greifen, die die Berichtsperiode 2023 betreffen.
Die neuen Richtlinien zielen auf eine deutliche Ausweitung des Kreises der berichtspflichtigen Unternehmen ab:
- alle großen Unternehmen ab 250 Mitarbeitern im Jahresdurchschnitt, unabhängig von einer Kapitalmarktorientierung. Die zweite Schwelle für große Unternehmen liegt weiterhin bei einer Bilanzsumme von über 20 Millionen Euro oder einem Umsatz von über 40 Millionen Euro.
- alle kapitalmarktorientierten kleinen und mittleren Unternehmen, mit der Ausnahme von Kleinstunternehmen (ab dem 01.01.2026). Unternehmen gelten nach Richtlinie 2013/34/EU ab Überschreitung von zwei der drei Merkmale 1) 10 Beschäftigte, 2) 350.000 Euro Bilanzsumme und 3) 700.000 Euro Nettoumsatzerlöse als klein.
Der Richtlinien-Vorschlag führt verbindliche europäische Berichtsstandards ein, die noch zu entwickeln sind. Diese sollen sich aus sektorunabhängigen, sektorspezifischen und organisationsspezifischen Standards zusammensetzen.
Eine abgespeckte Version der Standards soll als delegierte Rechtsakte für KMUs erstellt werden. Diese sollen in einem Verhältnis angewendet werden können, das der Organisation und ihren Ressourcen sowie den relevanten Stakeholdererwartungen an Nachhaltigkeitsinformationen entspricht. Die KMU-Standards sollen bis 31. Oktober 2023 erstellt werden.
> Strengere CSR-Berichtspflicht in der EU ab 2023: Wird die Externe Prüfung Pflicht?
Weitere Informationsquellen
Mehr Informationen finden Sie u.a. hier:
- Leitfaden zur nachhaltigen Beschaffung – Jaro Institut
- Aktualisierter Leitfaden umweltverträgliche Beschaffung der Stadt Hamburg
- Nachhaltiges Lieferkettenmanagement
- Nachhaltige Lösungen und Lieferant*innen der Veranstaltungswirtschaft
Über die Initiative „16 Steps bis 2025 – Für eine klimaneutrale Veranstaltungswirtschaft“
Mehr über die Initiative „16 Steps bis 2025 – Für eine klimaneutrale Veranstaltungswirtschaft“ und die komplette Pressemitteilung finden Sie auf pressebox.de
> zur offiziellen Pressemitteilung – Schritt 3
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